Bildrechte im Internet

Foto:
Oft werden fremde Bilder auf der eigenen Homepage verwendet. Doch was ist beim Einsatz fremder Bilder bezüglich Bildrechten zu beachten? Wie sichere ich mich ab? Wir haben 8 Schritte für dich zusammengestellt, wie du deine Webseite rechtlich absicherst.

1. Was ist alles geschützt?


Wenn man vom Urheberrecht im Internet redet, geht es fast immer um:

Bilder und Fotos, Videos, Texte oder Lieder

Im Detail gibt es zwar einige Unterschiede, aber die sind für dich nicht so wichtig. Wichtiger sind die folgenden Punkte:

  • Fotos, Texte und Videos sind so gut wie immer urheberrechtlich geschützt.
  • Willst du fremde Inhalte nutzen musst du mit dem  Fotograf oder Texter (Urheber) oder den Rechteverwertern einen Lizenzvertrag abschließen.
  • Wenn du Bilder und Texte einfach nutzt drohen dir teure Abmahnungen.
  • Bilder und Texte, die du selbst erstellt hast, kannst du problemlos nutzen.


2. Lizenzen und Nutzungsrechte


Wenn du fremde Bilder oder Videos nutzen willst, dann musst du
1. mit dem Urheber (Fotograf oder Texter) oder
2. mit Rechteverwertern (Agenturen, Bilder-Plattformen) einen Nutzungsvertrag abschließen.

Bilder-Plattformen

Sie lassen sich von den Urhebern Nutzungsrechte an Bildern einräumen. Diese Nutzungsrechte werden dann an die Webseitenbetreiber weiter übertragen.

Verschiedene Lizenztypen

Es gibt für verschiedene Bereiche und Zwecke verschiedene Arten von Lizenzen:

  • Einfache oder ausschließliche Lizenz.
  • Zeitlich beschränkt, etwa für die Dauer der Mitgliedschaft bei einer Fotoplattform.
  • Beschränkt auf ein Medium (Webseiten, Printkataloge, Social Media usw.).
  • Lizenzen mit oder ohne Recht zur Bearbeitung der Bilder.
  • Lizenzen zur privaten, redaktionellen oder geschäftsmäßigen Nutzung.


3. Das Recht am eigenen Bild


Vorsicht bei Bildern, auf denen fremde Personen zu erkennen sind. Das „Recht am eigenen Bild“ bedeutet:
Niemand muss es dulden, ungefragt zum Star deiner Website oder deiner Werbung zu werden.
Du musst fast immer bei der Person nachfragen, die du fotografieren willst.

Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild :

  • Die abgebildete Person ist dafür bezahlt worden. Das ist bei fast allen kommerziellen Stockphotos der Fall.
  • Die Personen sind nur „Beiwerk“ oder nicht individuell zu erkennen. Beispiel: Foto aus
    größerer Entfernung mit 100 Touristen vor dem Brandenburger Tor.
  • Es handelt sich um eine berühmte „Person der Zeitgeschichte“. Aber Vorsicht: Du darfst natürlich nicht einfach Joachim Löw zum Gesicht deiner Werbekampagne machen.


4. Die Panoramafreiheit


Öffentlich einsehbar

Panoramafreiheit bedeutet: Was „draußen“ von öffentlichen Straßen und Plätzen einsehbar ist, darf auch fotografiert und veröffentlicht werden. Das betrifft vor allem Gebäude und Bauwerke.

Privatgrundstück

Bei allem was nur von privaten Grundstücken aus zu sehen ist, benötigen Sie die Erlaubnis des Eigentümers.

Im Inneren von Museen und Gebäuden

Die Panoramafreiheit gilt nicht innerhalb von Gebäuden. Hier regelt der Eigentümer was erlaubt ist und was nicht. Es gibt entweder eine Hausordnung, wo diese Fragen geregelt sind. Ansonsten musst du beim Eigentümer bzw. Inhaber nachfragen, wenn du Bilder veröffentlichen willst.

5. Bilderplattformen


Es gibt unzählige Seiten und Plattformen im Internet, wo Bilder angeboten werden. Zum Teil sind diese kostenfrei, meistens kostet die Nutzung aber Geld.
Hier gibt es drei Abmahnfallen:

  1. Wenn Bilder kostenlos genutzt werden können, dann bedeutet dies nicht, dass an den Bildern keine Urheberrechte bestehen. Auch bei kostenlosen Bildern muss der Urheber genannt werden.
  2. Die kostenlose Nutzung ist oft auf private oder journalistische Zwecke beschränkt. Solche Bilder dürfen von dir nicht in Online Shops oder für deine Werbezwecke genutzt werden.
  3. Du solltest vorher abklären, ob du alle Nutzungsrechte hast die du auch benötigst: Webdesigner brauchen z.B. das Recht zur Bearbeitung des Bildes. Aber das ist in vielen Standard-Lizenzen gar nicht enthalten.


6. Pinterest, Flickr & Co


Auf Seiten wie Flickr oder Pinterest findest du oft Bilder, die mit der „Creative Commons-Lizenz“ angegeben sind. Die CC Lizenz ist eine Standard-Lizenz, mit der Bilder vom Urheber zur kostenfreien Nutzung freigeben können, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen.
Bei der Creative Commons-Lizenz wird normalerweise ein einfaches Nutzungsrecht an dich übertragen. Andere haben also auch die Möglichkeit, das selbe Bild unter den gleichen Bedingungen zu nutzen.

Es gibt verschiedene Lizenzmodelle. Du solltest dir die Lizenzvereinbarungen vorher genau durchlesen.

Oft sind in den CC-Lizenzen folgende Bedingungen enthalten:
  • Du musst den Namen des Urhebers nennen und verlinken.
  • Du darfst keine Bearbeitungen am Bild machen.
  • Die jeweilige Lizenz muss von dir genannt und verlinkt werden.
  • Du darfst das Bild nur auf Seiten benutzen, die nicht kommerziell sind.


7. Nutzung von Firmenlogos

Achtung: die Logos von Facebook, YouTube & Co.sind urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt.
Es ist für eine Firma natürlich sehr nützlich, wenn ihre Logos genutzt und verbreitet werden. Die Unternehmen geben aber vor, wie ihre Logos genutzt werden dürfen.
Hier geben wir dir eine Übersicht, wo du die Voraussetzungen für die Nutzung einiger bekannter Logos findest:



8. Namensnennung des Urhebers


Wenn du den Namen des Fotografen nicht nennst, riskierst du eine Abmahnung. Der Name des Fotografen muss nach geltendem Recht immer direkt unter dem Bild stehen. Oder wie es das deutsche Urheberrechtsgesetz sagt „am Werk“.

Es gibt vier Abmahnfallen, die du beachten solltest:

  1. Auch bei kostenlosen Bildern hat der Urheber das Recht auf Nennung seines Namens.
  2. Nur weil du den Namen des Fotografen nicht kennst, entbindet dich das nicht vom Recht auf Namensnennung.
  3. Für Plattformen wie fotolia reicht es aus, wenn der Name des Urhebers im Impressum genannt wird. Achtung: Das können diese Plattformen gar nicht selber entscheiden. Das Recht auf Namensnennung steht nur dem Urheber zu. Einige Fotografen auf fotolia mahnen deswegen bereits Seitenbetreiber ab.
  4. Die Gerichte urteilen immer häufiger, dass Webdesigner für Urheberrechtsverletzungen haften, auch wenn der Kunde die Bilder liefert. Deswegen sollte man als Designer immer eine Haftungsvereinbarung mit dem Kunden über die gelieferten Inhalte abschließen.


Unser Praxistipp


Um der Gefahr eines Rechtsstreits bereits im Vorfeld zu begegnen, gibt es folgende Möglichkeit:

Im Footer der Webseite wird eine zusätzliche Seite "Bildquellen" angelegt. Hier wird neben der jeweiligen Urheberbenennung ein Thumbnail (kleines Bild) gezeigt, so dass der Urheber eindeutig dem jeweiligen Bild zugeordnet werden kann. Die Seite mit den Bildquellen wird dann im Impressum unter dem Abschnitt über das Urheberrecht verlinkt.

So geht es bei uns


Wir haben unserem CMS eine Erweiterung spendiert, mit der man kinderleicht seine Bildrechte managen kann. Der Name des Urhebers kann einfach bei jedem Bild hinzugefügt werden, und erscheint dann automatisch auf der Seite der Bildquellen.

Zusätzlich kannst du bei jedem Bild entscheiden, ob der Name des Urhebers direkt auf dem Bild erscheinen soll. Sehr sinnvoll für z.B. Gastbeiträge.

Warum das bei uns so einfach ist? Weil wir Webdesign lieben!


ACHTUNG: Die Ausführungen sind das Ergebnis unserer eigenen Recherche und Zusammenfassung. Sie verstehen sich lediglich als Hinweise, nicht als Rechtsberatung und haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit!